
Barrierefreiheit - Neue Standarts ab Juni 2025
Barrierefreiheit leicht gemacht. für nur 9.00 CHF pro Monat (gültig für bestehende Webseiten Kunden). Neukunden Preis auf Anfrage.
European Accessibility Act: EU-Barrierefreiheit
Hintergrund und Ziele
Die neue Barrierefreiheit-Richtlinie der EU - European Accessibility Act (EAA) zielt darauf ab, Barrieren für Menschen mit Behinderungen abzubauen und den Zugang zu digitalen sowie physischen Produkten und Dienstleistungen zu verbessern. Die Richtlinie muss bis zum 28. Juni 2025 in allen EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden.
Der EAA orientiert sich an der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und soll die Lebensqualität von rund 135 Millionen Menschen in der EU verbessern. Durch die Harmonisierung der Barrierefreiheit zwischen den Mitgliedstaaten sollen rechtliche Unsicherheiten abgebaut und der Binnenmarkt gestärkt werden.
Betroffene Produkte und Dienstleistungen
Der EAA umfasst eine Vielzahl von digitalen und physischen Produkten sowie Dienstleistungen, darunter:
- Websites, E-Commerce-Plattformen und Online-Dienste (z. B. Online-Banking)
- Selbstbedienungsterminals (z. B. Geldautomaten, Ticketautomaten)
- E-Books, Computerhardware und Betriebssysteme
- Telekommunikationsdienste und audiovisuellen Mediendienste
- Personenbeförderungsdienste und Ticketing-Systeme
Anforderungen an die Barrierefreiheit
Produkte und Dienstleistungen müssen den sogenannten POUR-Prinzipien entsprechen:
- Perceivable (wahrnehmbar): Inhalte müssen so gestaltet sein, dass sie von allen Nutzern wahrgenommen werden können (z. B. Alternativtexte für Bilder).
- Operable (bedienbar): Alle Funktionen müssen mit unterschiedlichen Eingabemethoden nutzbar sein (z. B. Tastatursteuerung für Websites).
- Understandable (verständlich): Inhalte müssen einfach und intuitiv zu verstehen sein.
- Robust (robust): Technische Umsetzung muss mit assistierenden Technologien kompatibel sein.
Praxisbeispiele:
- Websites müssen so gestaltet sein, dass sie auch von Screenreadern genutzt werden können.
- Geldautomaten müssen mit Text-to-Speech-Funktionen ausgestattet sein.
- E-Books müssen eine Vorlesefunktion haben
.
Umsetzung und Fristen
- Ab dem 28. Juni 2025 müssen alle neuen Produkte und Dienstleistungen den Barrierefreiheits-Anforderungen entsprechen.
- Für bereits bestehende Produkte gilt eine Übergangsfrist bis zum 28. Juni 2030.
- Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro sind unter bestimmten Bedingungen von den Vorschriften ausgenommen.
Ziele der Barrierefreiheit
Für Verbraucher:
- Bessere Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen
- Erleichterung der Nutzung von digitalen Diensten
- Mehr Möglichkeiten zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
Für Unternehmen:
- Einheitliche Standards erleichtern den grenzüberschreitenden Handel
- Innovationsförderung durch neue technologische Lösungen
- Verbesserung der Kundenzufriedenheit und erhöhte Marktchancen
Allgemeine Rechtliche Auswirkungen
Schweizer Unternehmen, die in der EU tätig sind, müssen ebenfalls die EAA-Vorgaben erfüllen.
Die Sanktionen für Verstöße gegen die Barrierefreiheit variieren je nach Mitgliedstaat. Sie reichen von Geldstrafen von bis zu 100.000 Euro bis hin zu rechtlichen Konsequenzen.
Auswirkungen auf dein Schweizer Unternehmen
Das Schweizer Behinderten-Gleichstellungsgesetz (BehiG) verfolgt ähnliche Ziele, konzentriert sich jedoch primär auf öffentliche Institutionen. Gleichzeitig erweiterst du mit der Aktivierung der Barrierefreiheit deine Zielgruppe in der Schweiz.
Die EAA betrifft dich als Schweizer Unternehmen, wenn du Produkte oder Dienstleistungen in der EU anbietest.
Die Digitale Lösung zur Umsetzung
Bestehende FreelanceFlow Kunden können ihre Websites mit einer einfachen Webseiten-Erweiterung barrierefrei gestalten. Dazu wird eine KI-gesteuerte Lösung eingesetzt, die in wenigen Klicks aktiviert wird:
- Automatische Anpassung der Website für Barrierefreiheit
- Bessere Suchmaschinen-Optimierung (SEO)
- Reduzierung der Absprungraten
FreelanceFlow bietet bestehenden Webseiten Kunden eine schnell installierte KI-Lösung für nur 9.00 CHF pro Monat an. Einfacher geht es nicht, deine Webseite ab sofort barrierefrei zu gestalten.
Als Neukunde kontaktiere mich bitte, damit ich dir eine ideale Lösung anbieten kann.
Vor allem Unternehmen, die in der EU tätig sind, sollten rechtzeitig handeln, um ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten und so nicht nur gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, sondern auch neue Marktchancen zu nutzen.
Kontaktiere mich bitte, um den Service auf deiner Webseite zu aktivieren.